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   BGH, 13.07.1959 - II ZR 189/57   

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https://dejure.org/1959,1722
BGH, 13.07.1959 - II ZR 189/57 (https://dejure.org/1959,1722)
BGH, Entscheidung vom 13.07.1959 - II ZR 189/57 (https://dejure.org/1959,1722)
BGH, Entscheidung vom 13. Juli 1959 - II ZR 189/57 (https://dejure.org/1959,1722)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Nichtausführung des Geschäfts, Unzumutbarkeit der Geschäftsausführung, Lieferfähigkeit des Vorlieferanten, Recht des U, den Abschluss von Verträgen nach freiem Ermessen abzulehnen, Dispositionsfreiheit des U, Abschlussfreiheit, Abschlussermessen, Ablehnung von ...

Papierfundstellen

  • MDR 1959, 823
  • VersR 1959, 707
  • BB 1959, 864
  • DB 1959, 940
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.1950 - II Sa 349/49

    Abgrenzung HV / AN, arbeitnehmerähnliche Person, Wegfall des Provisionsanspruchs

    Auszug aus BGH, 13.07.1959 - II ZR 189/57
    Die Kenntnis des Beklagten vom Rohstoffmangel, die die Revision für beachtlich hält, wäre nur bedeutsam, wenn die Klägerin den Abschluß abgelehnt hätte, der Beklagte aber sich darauf berufen hätte, er habe rechtzeitig unterrichtet werden müssen, um seine Tätigkeit danach einrichten zu können, und infolge dieser Vertragsverletzung einen Schaden erlitten (vgl. LAG Stuttgart, NJW 1951, 374 mit Anm. Reinicke).
  • BAG, 09.12.1966 - 3 AZR 241/66

    Provisionsanspruch und Ausführung des Geschäfts

    Wenn der Dritte (Kunde) aus beachtlichen Gründen die Rückgängigmachung des Geschäfts wünscht und eine gegenwärtige, durch bestimmte Tatsachen begründete Gefahr besteht, der Dritte werde anderenfalls die Geschäftsbeziehungen überhaupt abbrechen oder wesentlich erschweren, kann die Ausführung des Geschäfts für den Arbeitgeber unzumutbar sein; dies gilt auch dann, wenn nach den mit dem Kunden getroffenen Absprachen an sich der Arbeitgeber das Geschäft ausführen und den Dritten zur Vertragserfüllung heranziehen könnte (im Anschluß an BGH 13.7.1959 - II ZR 189/57 - LM Nr. 2 zu § 87a HGB).
  • OLG Frankfurt, 19.02.1991 - 14 U 125/89

    Provisionsanspruch eines Handelsvertreters für Syrien; Reexportvereinbarung über

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  • OLG München, 03.05.1995 - 7 U 6148/93

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters, für die im Ausland gefertigten Waren

    So ist anerkannt, daß eine vom Unternehmer nicht zu vertretenden Unmöglichkeit dann nicht vorliegt, wenn er nicht mit ausreichender Sicherheit mit Beschaffung der zu verkaufenden Ware rechnen durfte (vgl. BGH DB 59, 940, LAG Düsseldorf DB 60, 813; LAG Bremen DB 60, 1212; OLG Frankfurt WM 91, 867, 870).
  • OLG München, 23.09.1997 - 25 U 5670/96

    - Textilvertreter -, Rückforderung der Unterprovision, Provisionsanspruch des

    Lieferschwierigkeiten beim Vorlieferanten sind als vom U zu vertretende Umstände für die Nichtausführung des Geschäfts i. S. des § 87 a Abs. 3 Satz 2 HGB anzusehen (im Anschluss an BGH, 13.07.1959 LS 3 m.w.N., DB 59, 940).
  • OLG Hamm, 31.01.1997 - 35 U 33/96

    Wichtiger Grund, Einstellung des Geschäftsbetriebes des U, Betriebseinstellung,

    Der U schuldet bei einer Ablehnung des Vertrages Schadensersatz nur bei Willkür oder der Absicht, den HV zu schädigen (im Anschluss an BGH, 13.07.1959 LS 4, BB 59, 864, 865; 17.10.1960 LS 2, 5, BB 60, 1221, 1222).
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